BGH - Urteil vom 29.10.1985
VI ZR 56/84
Normen:
BGB § 208 ;
Fundstellen:
DRsp I(112)131e
JZ 1986, 153
MDR 1986, 304
NJW 1986, 2943
VersR 1986, 96
Vorinstanzen:
OLG Köln,
LG Bonn,

Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose Ersatzleistungen auf einzelne Schadensgruppen

BGH, Urteil vom 29.10.1985 - Aktenzeichen VI ZR 56/84

DRsp Nr. 1992/4090

Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose Ersatzleistungen auf einzelne Schadensgruppen

»Leisten der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer dem Verletzten auf dessen Anforderungen wiederholt vorbehaltlos Ersatz auf einzelne Schadensgruppen (Heilungskosten, Erwerbsschaden, Mehrbedarf) seines Personenschadens, so unterbricht das in den Zahlungen liegende tatsächliche Anerkenntnis in der Regel jeweils die Verjährung des dem Verletzten insgesamt zustehenden Schadensersatzanspruchs.«

Normenkette:

BGB § 208 ;

Tatbestand: