BGH - Urteil vom 12.12.1978
VI ZR 159/77
Normen:
BGB § 298 ;
Fundstellen:
DAR 1979, 218
VRS 56, 246
Vorinstanzen:
OLG Hamm,

Unterbrechung der Verjährung durch Abschlagszahlungen des Haftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 12.12.1978 - Aktenzeichen VI ZR 159/77

DRsp Nr. 1994/5266

Unterbrechung der Verjährung durch Abschlagszahlungen des Haftpflichtversicherers

Das in Abschlagszahlungen des Haftpflichtversicherers liegende Anerkenntnis bewirkt dann nicht zu Lasten des mitversicherten Fahrers die Unterbrechung der Verjährung der gegen ihn persönlich gerichteten Ansprüche aus unerlaubter Handlung, sofern ihm der Versicherer Deckungsschutz versagt, es aber gleicherweise übernimmt, für ihn bis zur Höchstgrenze des für den Halter geltenden § 12 StVG zu zahlen, wenn der Versicherer bei Zahlungen zum Ausdruck bringt, daß er (der Versicherer) nur im Rahmen des Haftungshöchstbetrages nach dem StVG hafte.

Normenkette:

BGB § 298 ;

Hinweise:

Vorbehaltlose Abschlagzahlung unterbricht Verjährung auch zu Lasten des Versicherungsnehmers bei Überschreitung des Versicherungshöchstbetrages: BGH (VI ZR 148/68) VersR 1979, 509 = NJW 1970, 1119.

Vorinstanz: OLG Hamm,
Fundstellen