Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.01.2023 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Es wird festgestellt, dass die folgende Beitragsanpassung des Monatsbeitrages in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung- /Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer XXX unwirksam war:
Im Tarif Esprit die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 in Höhe von 40,88 € bis zum 01.08.2022 und die Klägerin nicht zur monatlichen Zahlung der jeweiligen Erhöhungsbeträge verpflichtet war.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 981,12 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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