AG Karlsruhe - Urteil vom 20.09.1999
6 Cs 43 Js 13667/99
Normen:
StGB § 274 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 42
NJW 2000, 87
NZV 2000, 137
NZV 2000, 138

Urkundenunterdrückung und Verkehrsunfallflucht

AG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.1999 - Aktenzeichen 6 Cs 43 Js 13667/99

DRsp Nr. 2000/4372

Urkundenunterdrückung und Verkehrsunfallflucht

Wer von dem Zeugen eines Unfalls einen Zettel entgegennimmt, auf dem dieser das Kennzeichen des unfallflüchtigen Fahrzeugs sowie die eigene Anschrift und Telefonnummer notiert hat, entgegen seiner Bestimmung nicht an den Unfallgeschädigten gelangen läßt, macht sich wegen Urkundenunterdrückung strafbar. Dies setzt insbesondere nicht voraus, daß die Urkunde zunächst "in den Machtbereich" des Geschädigten gelangt war.

Normenkette:

StGB § 274 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
DAR 2000, 42
NJW 2000, 87
NZV 2000, 137
NZV 2000, 138