LG Hamburg, vom 29.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 331 O 80/98
Veräußerung eines Unfallfahrzeugs zu dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert
OLG Hamburg, Urteil vom 05.04.2000 - Aktenzeichen 14 U 269/99
DRsp Nr. 2004/19468
Veräußerung eines Unfallfahrzeugs zu dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert
Der Geschädigte verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er sein Fahrzeug zu dem im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwert veräußert, obwohl er weiß, dass das Gutachten unrichtig ist und den Restwert zu niedrig angibt.