Die klagende Berufsgenossenschaft verlangt von dem Beklagten aus übergegangenem Recht (§
Mit einem am 18. September 1980 eingereichten Mahnbescheid, der dem Beklagten am 20. September l980 zugestellt worden ist, hat die Klägerin von dem Beklagten Erstattung ihrer verletzungsbedingten Leistungen an D. in Höhe von 50.598,17 DM nebst vorprozessualer Kosten und Zinsen verlangt. Der Beklagte hat Widerspruch erhoben und sich auf Verjährung berufen. Er hat behauptet, die Klägerin habe durch die Sachverhaltsschilderung des D. bereits im Februar 1977 von seiner Person und dem Hergang der Auseinandersetzung genaue Kenntnis erlangt.
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