I.
Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen einer außerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 250 ± verurteilt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde der Betroffenen, deren Zulassung sie beantragt hat. Die Betroffene beruft sich auf Verjährung. Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, das Rechtsmittel als unbegründet zu verwerfen.
II.
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