OLG Zweibrücken - Beschluss vom 14.11.2023
1 ORbs 2 SsBs 29/23
Normen:
StVO § 21a Abs. 1; StVO § 36 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Pirmasens, vom 28.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4211 Js 5805/22

Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Nichtbeachtung mehrerer Anhaltezeichen der Polizei

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.11.2023 - Aktenzeichen 1 ORbs 2 SsBs 29/23

DRsp Nr. 2024/618

Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Nichtbeachtung mehrerer Anhaltezeichen der Polizei

Zur Annahme von Tatmehrheit bei verschiedenen Verstößen gegen Verkehrsvorschriften während einer Fahrt. Zu den Voraussetzungen von Verstößen gegen § 36 Abs. 5 StVO und gegen § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO.

Tenor

1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens vom 28.09.2022 mit den Feststellungen aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StVO § 21a Abs. 1; StVO § 36 Abs. 1;

Gründe

I.