Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das am 23. April 2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.421,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 21. Juni 2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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