SchlHOLG - Urteil vom 06.02.1997
11 U 157/95
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)501c
ZfS 1999, 189

Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Glatteis

SchlHOLG, Urteil vom 06.02.1997 - Aktenzeichen 11 U 157/95

DRsp Nr. 1999/10041

Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Glatteis

1. Die Verkehrssicherungspflicht hat vor allem den Inhalt, den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, bei zweckgerichteter Benutzung der Verkehrswege nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren zu bewahren.2. Da die Streupflicht der Minderung der Gefahren für den Berufs- und Tagesverkehr dient, ergeben sich hieraus die zeitlichen Grenzen der Streupflicht.3. Ist die Streupflicht durch eine Ortssatzung geregelt, können auch Verkehrssicherungspflichtige, die auf ihrem Privatgrundstück den Verkehr eröffnet haben, davon ausgehen, daß das Ortsstatut das konkrete Verkehrsbedürfnis zutreffend berücksichtigt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(145)501c
ZfS 1999, 189