1. Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 5. März 2009 - 4 O 383/08 - verurteilt, an die Klägerin 2.157,79 EUR nebst 5 Prozent Zinsen hieraus seit dem 10.9.2008 zu zahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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