Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. Juni 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: bis 25.000 €
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte nach einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch.
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