OLG Koblenz - Beschluss vom 16.08.2005
2 Ss 154/05
Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
zfs 2005, 624
zfs 2005, 624
Vorinstanzen:
AG Mayern - 1.3.2005,

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass eines Verwerfungsurteils

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2005 - Aktenzeichen 2 Ss 154/05

DRsp Nr. 2006/7365

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass eines Verwerfungsurteils

1. Haben der Betroffene und sein Verteidiger sich nach Unterbrechung der Hauptverhandlung wegen eines Befangenheitsgesuchs entfernt, so kommt der Erlass eines Verwerfungsurteils gem. § 74 Abs. 2 OWiG nicht in Betracht.2. Das Verfahren ist vielmehr von Amts wegen auszusetzen, wenn der Betroffene sich von dem von ihm als befangen angesehenen Richter nach Zurückweisung seines Befangenheitsantrages allein verteidigen müsste.

Normenkette:

OWiG § 74 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe: