Versagung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.06.2003 - Aktenzeichen 2 Ss 182/02
DRsp Nr. 2003/13747
Versagung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
»Die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach § 74 Abs. 2OWiG kann eine Versagung des rechtlichen Gehörs i.S.d § 80 Abs. 2 Nr. 2OWiG darstellen, wenn der Betroffene in einem früheren Hauptverhandlungstermin von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden worden war und zum neuen Termin nur einer seiner Verteidiger geladen wurde.«