OLG Dresden vom 25.08.1997
17 U 57/97
Normen:
BGB §§ 254 823 ;
Fundstellen:
VersR 1999, 765

Versagung des Schadensersatzanspruchs infolge Verletzung der Warn- und Hinweispflicht

OLG Dresden, vom 25.08.1997 - Aktenzeichen 17 U 57/97

DRsp Nr. 1999/9906

Versagung des Schadensersatzanspruchs infolge Verletzung der Warn- und Hinweispflicht

Die Verletzung der Warn- und Hinweispflicht aus § 254 Abs. 2 BGB kann zur Versagung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten führen, wenn der Geschädigte die Verschmutzung von zum Verkauf stehenden Fahrzeugen durch Kalkemissionen des Schädigers über einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren, ohne Maßnahmen zur Abstellung der Schadensursache zu ergreifen, insbesondere den Schädiger auf den für diesen nicht erkennbar hohen Schaden hinzuweisen, hinnimmt und Schaden in erheblicher Höhe entstehen läßt.

Normenkette:

BGB §§ 254 823 ;
Fundstellen
VersR 1999, 765