BGH, Beschluß vom 24.04.1986 - Aktenzeichen 2 StR 565/85
DRsp Nr. 1992/3770
Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung
»Der Umstand, daß Demonstranten die von ihnen verursachte Verkehrsbehinderung von vornherein bezweckten, ist nicht stets hinreichende Bedingung für das Verwerflichkeitsurteil im Sinne von § 240 Abs. 2StGB.«