OLG Zweibrücken - Beschluss vom 13.01.2022
1 OWi 2 SsBs 109/21
Normen:
StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 261;
Vorinstanzen:
AG Landstuhl, vom 31.08.2021

Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Verfahren PoliScan FM1

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.01.2022 - Aktenzeichen 1 OWi 2 SsBs 109/21

DRsp Nr. 2022/13260

Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Verfahren PoliScan FM1

1. Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät PoliScan FM1 entsprechen allen Kriterien eines standardisierten Messverfahrens. 2. Dass der von der Baumusterprüfbescheinigung zugelassene Messhöchstwert von der in der PTB-A 12.05 angegebenen Obergrenze abweicht, schließt eine Konformität des Geräts mit den grundlegenden Anforderungen des Mess- und Eichrechts nicht aus.

Tenor

1.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 31.08.2021 wird als unbegründet verworfen.

2.

Dem Beschwerdeführer werden die Kosten seines Rechtsmittels auferlegt.

Normenkette:

StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 261;

Gründe

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 320,-- EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat - mit Vollstreckungsaufschub - angeordnet. Die dagegen gerichtete, auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg.

I.