LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.04.2016
2 Sa 2118/15
Normen:
BGB § 613a; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 8640/15

Verwirkung des Rechts auf Berufung auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.04.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 2118/15 - Aktenzeichen 2 Sa 2282/15

DRsp Nr. 2017/3178

Verwirkung des Rechts auf Berufung auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer

Das Recht, sich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer zu berufen, verwirkt, wenn 4 Jahre nach dem Betriebsübergang und der Akzeptanz dieses Betriebsübergangs in einem rechtskräftigen Kündigungsschutzverfahren mit dem Betriebserwerber erstmals der Betriebsübergang angezweifelt wird.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.11.2015 - 41 Ca 8640/15 - dahingehend abgeändert, dass festgestellt wird, dass zwischen den Parteien über den 31.03.2011 hinaus ein Arbeitsverhältnis nicht bestanden hat und nicht besteht.

II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen einer beim Arbeitsgericht Berlin am 19.06.2015 anhängig gemachten Klage um die Feststellung, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis über den 31.03.2011 nicht bestanden hat und nicht besteht.