I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.03.2017 verkündet Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
III. Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Gebührenstreitwert wird für das Berufungsverfahren auf € 4.138,70 festgesetzt.
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