VG Bremen - Urteil vom 03.03.1997 (4 A 86/96) - DRsp Nr. 1998/18318
VG Bremen, Urteil vom 03.03.1997 - Aktenzeichen 4 A 86/96
DRsp Nr. 1998/18318
1. Alle Fahrzeuge sind im Straßenverkehr grundsätzlich gleichberechtigt. 2. Fahrradparkplätze können auf öffentlichen Straßen auch dann am rechten Fahrbahnrand eingerichtet werden, wenn dadurch der Parkraum für Kfz reduziert wird.