VG Hamburg - Urteil vom 09.03.1993 (10 VG 4120/91) - DRsp Nr. 1994/16047
VG Hamburg, Urteil vom 09.03.1993 - Aktenzeichen 10 VG 4120/91
DRsp Nr. 1994/16047
1. Die Festsetzung einer Gebühr für die Androhung der Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung oder die Einschränkung der Fahrerlaubnis ist von § 6a Abs. 1 und 2StVG nicht gedeckt. 2. Die Gebühren-Nr. 398 in Verbindung mit Nr. 218 der Anlage zur GebOSt in Verbindung mit § 1 Abs. 1GebOSt sind insoweit nichtig.