VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 20.07.1995 (3 S 3538/94) - DRsp Nr. 1996/4099
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.07.1995 - Aktenzeichen 3 S 3538/94
DRsp Nr. 1996/4099
Das in der TA-Lärm und in der VDI-Richtlinie 2058 enthaltene Spitzenpegelkriterium (Vermeidung von Überschreitungen der gebietsbezogenen Lärmimmissionsrichtwerte um mehr als 20 db (A) durch einzelne nächtliche Spitzenpegel) findet jedenfalls auf den durch die zugelassene Wohnnutzung in allgemeinen und reinen Wohngebieten verursachten Parklärm keine Anwendung.