VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 20.01.1994
5 S 695/93
Normen:
BaWüStrG § 16;
Fundstellen:
ZfS 1994, 192

VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 20.01.1994 (5 S 695/93) - DRsp Nr. 1995/3833

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1994 - Aktenzeichen 5 S 695/93

DRsp Nr. 1995/3833

Eine Gemeinde handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie den Anlieferverkehr in ihrem Fußgängerbereich im Hinblick auf die dort vorherrschenden beengten räumlichen Verhältnisse auf Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen beschränkt und eine darüber hinausgehende Sondernutzungserlaubnis für schwerere Lkw auch dann nicht erteilt, wenn deren Einsatz im Einzelfall zu einer zahlenmäßigen Verringerung des Anlieferverkehrs bei dem Antragsteller führen würde.

Normenkette:

BaWüStrG § 16;

Hinweise:

Zur Anfahrmöglichkeit siehe auch BVerwG, ZfS 1994, 112, jetzt auch veröffentlicht in DVBl 1994, 345 u. NZV 1994, 125; siehe ferner die Nachweise im Hinweis ZfS 1994, 112

Fundstellen
ZfS 1994, 192