1.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.06.2009 (
2.
Im Übrigen werden die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 33 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 67 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 39 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 61 %.
4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.
Die Revision wird zugelassen.
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