Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Oktober 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Es wird festgestellt, dass die bei der Beklagten geführte Lebensversicherung/Direktversicherung mit der Versicherungs-Nr. 75xxxxx (Versicherungsnehmer: X eG; versicherte Person: F) seit dem 01. Februar 2008 zu unveränderten Bedingungen (Versicherungssumme = 57.675,77 €) fortbesteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|