I. Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 29.07.2008 abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.778,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 2.392,53 € seit dem 26.09.2007, sowie auf weitere 1.386,00 € seit dem 28.12.2007 zu zahlen.
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