1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3.4.2009 - 10 O 41/09 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt der Kläger als Eigentümer des ihm gehörenden Bäckereiverkaufsfahrzeugs der Marke Fiat 244 mit dem amtlichen Kennzeichen XX-X-XXX die Beklagten wegen eines Unfallereignisses in Anspruch, welches sich am 10.8.2007 gegen 14:20 Uhr in K. ereignete.
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