OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.01.2015
5 U 12/14
Normen:
VVG § 5; VVG § 165;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 04.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 268/13

Voraussetzungen der Umwandlung eines Lebensversicherungsvertrages in eine beitragsfreie Versicherung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.01.2015 - Aktenzeichen 5 U 12/14

DRsp Nr. 2016/13136

Voraussetzungen der Umwandlung eines Lebensversicherungsvertrages in eine beitragsfreie Versicherung

Ein Lebensversicherungsvertrag wird nur dann in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, wenn ein klares und eindeutiges endgültiges Umwandlungsverlangen des Versicherungsnehmers erkennbar ist. Ein auf den Wunsch nach vorübergehender Beitragsfreistellung ausgestellter Nachtragsversicherungsschein, der eine beitragsfreie Versicherung policiert, weicht nachteilig von einem Verlangen nach Beitragsfreistellung ab und vermag den ursprünglichen Vertrag nicht zu ändern.

I. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 4.2.2014 - 14 O 268/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass die fondsgebundene Lebensversicherung des Klägers bei der Beklagten mit der Versicherungsnummer unverändert fortbesteht.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 603,96 € zu erstatten.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.