Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Potsdam wird das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 26. März 2019 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang ihrer Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Potsdam zurückverwiesen.
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