Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Oder vom 3. Dezember 2009 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder zurückverwiesen.
I. Das Amtsgericht Frankfurt/Oder hat den Angeklagten am 3. Dezember 2009 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu jeweils 30,- EUR verurteilt. Es hat ihm außerdem die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Zur Tat hat das Amtsgericht das Folgende festgestellt (UA S. 3, 4):
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