OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.08.2010
2 Ss-OWi 166/10
Normen:
BtMG § 1; OWiG § 10; OWiG § 79; OWiG § 267; StVG § 24a;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, vom 06.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen OWi 36203/09

Voraussetzungen für die Verurteilung wegen einer fahrlässigen Drogenfahrt

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.08.2010 - Aktenzeichen 2 Ss-OWi 166/10

DRsp Nr. 2011/10383

Voraussetzungen für die Verurteilung wegen einer fahrlässigen Drogenfahrt

Für die Annahme von Fahrlässigkeit reicht die Annahme einer über dem Grenzwert der jeweiligen Substanz im Blut liegenden Wirkstoffkonzentration allein nicht aus. Vielmehr ist die Vorstellung des Betroffenen unter Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel vom Tatgericht festzustellen.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 06. November 2009 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.

Normenkette:

BtMG § 1; OWiG § 10; OWiG § 79; OWiG § 267; StVG § 24a;

Gründe:

Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel eine Geldbuße von 500,-- € festgesetzt sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Dagegen wendet er sich mit der auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Rechtsbeschwerde. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg; eines Eingehens auf die Verfahrensrüge bedarf es daher nicht.