OLG Köln - Urteil vom 12.07.2017
5 U 144/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 26.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 326715

Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen naher Angehöriger des Verletzten wegen sog. Schockschäden

OLG Köln, Urteil vom 12.07.2017 - Aktenzeichen 5 U 144/16

DRsp Nr. 2018/5717

Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen naher Angehöriger des Verletzten wegen sog. Schockschäden

Der Ersatz sog. Schockschäden naher Angehöriger (hier: aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler) scheidet aus, wenn ein bereits potentieller lebensbedrohlicher Zustände eines Patienten (hier: aufgrund schicksalhafter Perforation der Darmwand im Zuge einer Koloskopie) durch einen ärztlichen Behandlungsfehler (hier: Wahl der falschen Bart Operationsmethode) weiter verschlechtert wird. Denn ein solcher Fall wird durch den Schutzzweck der verletzten Normen nicht erfasst.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.10.2016 - 25 O 326/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2.