Autor: Koehl |
Die wiederholte Begehung von Ordnungswidrigkeiten (insbesondere von Alkoholfahrten) kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Der Rechtsanwalt, der mit der Vertretung des Mandanten im Ordnungswidrigkeitenverfahren befasst war, wird sich deshalb häufig auch um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kümmern müssen. Die erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis an jemanden, der bereits früher im Besitz einer Fahrerlaubnis war, nennt das Gesetz Neuerteilung. Geregelt ist sie in § 20 FeV. Jeder, der einmal im Besitz einer Fahrerlaubnis war, möchte sie naturgemäß möglichst schnell neu erteilt bekommen. Vor die Neuerteilung hat der Gesetzgeber jedoch hohe Hürden gesetzt, die vor allem dem Umstand geschuldet sind, dass bei jemandem, dem die Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung entzogen wurde, feststehen oder geprüft werden muss, dass oder ob die Fahreignung wieder gegeben ist.
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