Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 28. März 2022 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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