BGH - Urteil vom 28.04.1994
I ZR 68/92
Normen:
UWG § 1 ; ZugabeVO § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1994, 1452
BGHR UWG § 1 Anlocken 5
BGHR ZugabeVO § 1 Abs. 1 Nebenleistung 2
DAR 1994, 359
GRUR 1994, 743
MDR 1994, 900
NJW 1994, 2152
VRS 87, 418
WM 1994, 1346
ZIP 1994, 1139
wrp 1994, 610

Werbung einer zum Konzern eines Kraftfahrzeugherstellers gehörenden Bank mit zinsgünstigen Anschaffungskrediten

BGH, Urteil vom 28.04.1994 - Aktenzeichen I ZR 68/92

DRsp Nr. 1994/3265

Werbung einer zum Konzern eines Kraftfahrzeugherstellers gehörenden Bank mit zinsgünstigen Anschaffungskrediten

»Bietet eine zum Konzern eines Kraftfahrzeugherstellers gehörende Bank in einer Anzeige des Herstellers, in der für den Kauf von Kraftfahrzeugen geworben wird, äußerst zinsgünstige Darlehen an (2,9 % effektiver Jahreszins), wird damit weder die Gewährung einer Zugabe angekündigt noch in wettbewerbswidriger Weise für den Kauf von Kraftfahrzeugen geworben.«

Normenkette:

UWG § 1 ; ZugabeVO § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beklagte betreibt Bankgeschäfte, insbesondere die Finanzierung des Verkaufs von F.-Kraftfahrzeugen durch F.-Vertragshändler. Sie warb in der A.-Zeitung vom 8. Dezember 1989 wie nachstehend wiedergegeben.