VG Minden, vom 22.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 L 971/20
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis infolge von Cannabiskonsum; Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Bei gelegentlichem Cannabiskonsum Gutachtenanforderung nicht generell abhängig von einem Abstinenznachweis
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 - Aktenzeichen 16 B 22/21
DRsp Nr. 2021/5840
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis infolge von Cannabiskonsum; Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Bei gelegentlichem Cannabiskonsum Gutachtenanforderung nicht generell abhängig von einem Abstinenznachweis
Bei gelegentlichem Cannabiskonsum darf die Begutachtungsstelle die Erstellung eines (positiven) medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht generell, also einzelfallunabhängig, von einem Abstinenznachweis abhängig machen.Erfolgt in einem derartigen Fall im Anhörungsverfahren zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des Gutachtens der substantiierte Hinweis des Betroffenen auf ein solches Verhalten der Begutachtungsstelle, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei der Begutachtungsstelle auf eine Begutachtung bzw. Beantwortung der zu klärenden Fragen hinwirkt. Zudem ist nötigenfalls zur Gutachtenbeibringung eine Fristverlängerung zu gewähren bzw. eine neue Frist zu setzen.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.