Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 23. Juni 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche aus der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen.
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