OLG Saarbrücken - Urteil vom 28.01.2009
5 U 278/08
Normen:
AKB § 13 Abs. 6; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; BGB § 305c Abs. 2;
Fundstellen:
zfs 2009, 336
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 456/06

Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der Fahrzeugversicherung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen 5 U 278/08

DRsp Nr. 2009/18888

Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der Fahrzeugversicherung

Eine Regelung der AKB, nach der die Umsatzsteuer vom Versicherer nur zu ersetzen ist, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, ist ungeachtet des Umstands wirksam, dass im Schadensrecht Ersatz für Bruttowiederbeschaffungskosten verlangt werden kann, wenn sie bei einem Erwerb von einem Privaten dem Betrag nach angefallen sind.

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Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30.05.2008 - Az: 12 O 456/06 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.965,52 EURO festgesetzt.

Normenkette:

AKB § 13 Abs. 6; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; BGB § 305c Abs. 2;

Entscheidungsgründe:

I.