OLG Bamberg - Urteil vom 25.06.2013
3 Ss 36/13
Normen:
StPO § 353;
Fundstellen:
DAR 2013, 585

Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Anforderungen an die Schuldfeststellungen als hinreichende Grundlage für die Strafzumessung im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

OLG Bamberg, Urteil vom 25.06.2013 - Aktenzeichen 3 Ss 36/13

DRsp Nr. 2013/17449

Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Anforderungen an die Schuldfeststellungen als hinreichende Grundlage für die Strafzumessung im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

1. Auf die Sachrüge überprüft das Revisionsgericht im Rahmen einer zulässigen Revision von Amts wegen, ob das Berufungsgericht zu Recht von einer wirksamen Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) ausgegangen ist. Denn die Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung ist eine Frage der Teilrechtskraft. Gerade bei Beschränkungen der Berufungen auf das Strafmaß umfasst diese Prüfung deshalb auch, ob der vom Amtsgericht festgestellt Sachverhalt in Hinsicht auf die Rechtsfolgen tragfähig ist oder sich als lückenhaft erweist (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2012 - 3 Ss 136/12 = BA 50 [2013], 88 f.; Anschluss u.a. an OLG München, Beschluss vom 08.06.2012 - 4 StRR 97/12 = zfs 2012, 472 f. und OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2013 - 2 Ss 150/12).