Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Es wird festgestellt, dass sich die Klageanträge auf Auskunftserteilung und auf Herausgabe einer beglaubigten Abschrift des Rentenversicherungsvertrags erledigt haben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 138.201,47 € zu zahlen.
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