Der Beschluss des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. November 2019, mit dem es die Rechtsbeschwerde gegen sein Urteil vom 30. September 2019 als unzulässig verworfen hat, wird aufgehoben.
2.Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das vorgenannte Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
3.Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an den Bußgeldrichter des Amtsgerichts zurückverwiesen.
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