Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 22.12.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
I. Die Antragstellerinnen begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine Vorspracheverpflichtung nach §
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