I. Auf die Berufung des Klägers - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen - wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 21.08.2018 (Az.:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.154,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.05.2018 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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