I.
Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Lüdenscheid "wegen fahrlässigen Führens eines um 20-25% überladenen Lkws (als Halter) zu einer Geldbuße in Höhe von 275,00 EURO verurteilt, §§ 33 Abs. 3, 69 a StVZO, §§ 24, 25 StVG, § 17 OWiG.
Das Amtsgericht hat folgende tatsächliche Feststellungen getroffen:
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