OLG Nürnberg - Beschluss vom 21.10.2016
1 OLG 8 Ss 173/16
Normen:
StVG § 21 Abs. 1; StGB § 47; StGB § 56; StPO § 302; StPO § 349 Abs. 2; GVG § 121;

Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf den Rechtsfolgenausspruch

OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.10.2016 - Aktenzeichen 1 OLG 8 Ss 173/16

DRsp Nr. 2018/11180

Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf den Rechtsfolgenausspruch

Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt: Kann ein Angeklagter seine Berufung wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken, wenn er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist (§ 21 Absatz 1 Nummer 1 StVG) und sich die Feststellungen darin erschöpfen, dass er wissentlich an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit ein Fahrzeug bestimmter Marke und mit einem bestimmten Kennzeichen geführt habe, ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen?

Tenor

Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:

Kann ein Angeklagter seine Berufung wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken, wenn er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist (§ 21 Absatz 1 Nummer 1 StVG) und sich die Feststellungen darin erschöpfen, dass er wissentlich an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit ein Fahrzeug bestimmter Marke und mit einem bestimmten Kennzeichen geführt habe, ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen?

Normenkette:

StVG § 21 Abs. 1; StGB § 47; StGB § 56; StPO § 302; StPO § 349 Abs. 2; GVG § 121;

Gründe

I.