Zum zuständigen Gericht bestimmt wird das Amtsgericht X.
I.
Die in F wohnhafte Klägerin nimmt mit der vor dem Amtsgericht X erhobenen Klage die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz in Anspruch.
Der Klage liegt nach dem Vortrag der Klägerin Folgendes zugrunde:
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