Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Februar 2020 in der Entscheidungsformel wie folgt ergänzt:
Die Einziehung des Wertes des Erlangten wird in Höhe von 600,00 Euro angeordnet.
Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Ausspruch über die Sperrfrist zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis wie folgt neu gefasst wird:
Die in dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. April 2019 -
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
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