1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 09. Oktober 2018 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.
2. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
I.
Mit Bußgeldbescheid des Landkreises Görlitz - Landratsamt - vom 24. Januar 2017 wurde gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße in Höhe von 160,00 € verhängt sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat unter Zubilligung einer Abgabefrist für den Führerschein von vier Monaten angeordnet.
Dagegen hat der Betroffene Einspruch eingelegt, welchen er mit Schriftsatz vom 06. März 2018 auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat.
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