Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 17.11.2005 - 14 O 362/04 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 5000 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.9.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 16.729,41 € festgesetzt.
I.
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