Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.375,-- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller erwarb nach Aktenlage erstmals am 10. Dezember 1975 sowie erneut am 25. Juli 1979 eine Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3. Diese Berechtigungen wurden am 25. Mai 2001 auf die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt.
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